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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines
 

  1. Geltungsbereich, Rechtsnatur
    Sämtliche Coaching- und sonstigen Dienstleistungen (Seminare, Workshops, Vorträge, Freie Reden, Freie Trauungen, Beratung bei Marketing-Gestaltungsleistungen etc.), die von Christel Zeyßig – Zeyßig weiter entwickeln (nachfolgend auch „“) angeboten werden, werden unter (ergänzender) Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen () durchgeführt. Mit der (schriftlichen oder mündlichen) Beauftragung gelten diese Bedingungen als vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin, dem buchenden Unternehmen, Coachee, Teilnehmer/in an Seminaren, Workshops, Vorträgen, Freien Reden etc. (im Folgenden auch zusammenfassend für alle vorgenannten „“[1]) angenommen. Für den Fall, dass ein Unternehmen als Auftraggeber auftritt und Leistungen für Dritte (z.B. Mitarbeiter) bucht, erklärt das Unternehmen mit der Beauftragung der Auftraggeberin dafür Sorge getragen zu haben, dass der/die jeweilige Dritte, der/die am Coaching- oder sonstigen Dienstleistungen der Auftragnehmerin teilnehmen wird, Kenntnis von diesen AGB hat und mit ihrer Geltung auch ihm/ihr gegenüber einverstanden ist als wäre er/sie der Auftraggeber. Weitere, insbesondere abweichende Vereinbarungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Auftragnehmerin nur verbindlich, sofern diese schriftlich niedergelegt und ausdrücklich durch die Auftragnehmerin anerkannt sind.Die mit der Auftragnehmerin abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.

     

  2. ​Vertragsschluss, Vergütung 
    Ein Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Auftraggebers sowie die entsprechende Auftragsannahme der Auftragnehmerin zustande. Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber und die Auftragsannahme durch die Auftragnehmerin kann durch das Absenden einer E-Mail, durch einen schriftlichen Auftrag oder mündlich durch einen telefonischen oder persönlichen Auftrag erfolgen.  Abgegebene Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend. Alle Vergütungsbestandteile verstehen sich in Euro, sofern nichts anderes angegeben ist. Für alle Dienstleistungen, Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reise- und Übernachtungskosten usw. werden die in der jeweiligen Vereinbarung festgelegten Vergütungen bzw. Gebühren berechnet. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der Auftraggeber als Schuldner der Vergütung. Die Vergütung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, im Voraus unverzüglich nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

     

  3. Vergütung, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Eigentumsvorbehalt
    Die Vergütung wird durch Individualvereinbarung geregelt. Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers werden, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nur zulässig, wenn seine Ansprüche von der Auftragnehmerin schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Bezüglich sämtlicher übergebener Unterlagen, Materialien, Bücher, Medien (Waren) behält sich die Auftragnehmerin das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor.

     

  4. Urheberrecht
    Alle an den Auftraggeber ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Das Urheberrecht an den Konzepten und Unterlagen steht alleine der Auftragnehmerin zu. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt. Ein Ton- und/oder Videomitschnitt von Veranstaltungen, Coachingsitzungen oder anderen Leistungen der Auftragnehmerin ist nur mit deren schriftlicher Zustimmung zulässig.

     

  5. Gegenstand der Dienstleistungen
    Die Auftragnehmerin erbringt ihre Dienstleistungen auf der Grundlage der ihr vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für deren sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden weder zugesagt noch erbracht. Insbesondere schuldet die Auftragnehmerin kein wirtschaftliches Ergebnis. Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten lediglich die persönliche Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.

     

  6. Haftung und Gewährleistung
    Die Informationen und Ratschläge, die im Rahmen des Coachings und der sonstigen Dienstleistungen sowie in allen Dokumentationen erteilt werden, sind durch die Auftragnehmerin sorgfältig erwogen und geprüft. Jeder Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltungen, Coachingsitzungen und sonstigen Dienstleistungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Dies gilt insbesondere auch für das sog. Bergcoaching. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Auftragnehmerin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers/Unternehmens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    Die Einschränkungen in vorstehenden Absätzen 2 bis 4 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

     

  7. Versicherungsschutz, Haftungsbeschränkung
    Der Auftragnehmerin ist für von ihr zu vertretende Schäden in ausreichendem Umfang versichert.

     

  8. Leistungserbringungshindernisse
    Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei schwerwiegenden Ereignissen, wie insbesondere höherer Gewalt, Pandemien, Epidemien oder Krankheiten, die besondere Maßnahmen wie Quarantäne und andere Eindämmungsmaßnahmen zur Folge haben, sowie bei Leistungserbringungshindernissen, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem auf Seiten der Auftragnehmerin entstanden sind, die vereinbarten Termine zu verschieben. In diesem Fall wird die Auftragnehmerin den Auftraggeber schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Im Fall von absoluten Fixterminen, wie z.B. einer freien Trauung, wird sich die Auftragnehmerin im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemühen, eine Vertretung zu organisieren. In jedem Fall wird die Auftragnehmerin den Auftraggeber auch schriftlich informieren (per SMS oder E-Mail ist ausreichend), sofern der Auftraggeber telefonisch nicht zu erreichen war. Das Risiko der Nichterreichbarkeit trägt der Auftraggeber. Ein Anspruch auf Ersatz nutzloser Aufwendungen besteht nicht.

     

  9. Beendigung der Vertragsbeziehung
    Entscheidet der Auftraggeber, dass er die Dienstleistung der Auftragnehmerin nicht weiter in Anspruch nehmen möchte, so kann er jederzeit den Vertrag durch schriftliche Erklärung beenden, sofern hierzu nichts anderes vereinbart ist. Bereits in Anspruch genommene Leistungen sind unabhängig davon zu bezahlen.

     

  10. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollten sich in dem Vertrag Lücken herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung eventueller Lücken soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Vertragspartner nach dem Sinn des Vertrages gewollt haben.

     

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtstand wird, soweit rechtlich zulässig, Konstanz vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

II. Besondere Bestimmungen für das Coaching

1. Coaching und Abgrenzung zu Psychotherapie
Das Coaching ist keine Psychotherapie oder Heilbehandlung und soll diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert. Sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht, alte Wunden zu heilen. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer diagnostizierten psychischen Krankheit. Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Coaching ist keine Therapie oder Heilbehandlung und kann/soll diese auch nicht ersetzen. Coaching basiert auf einer Coach-Coachee-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle der Auftragnehmerin klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt. Es werden weder Diagnosen erstellt, noch Heilungen versprochen. Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Auftraggebers, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht. Coaching dient dem „gesunden” Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist. Ein Coaching ist grundsätzlich nur bei körperlicher und geistiger Gesundheit möglich. Mit Inanspruchnahme der vereinbarten Dienstleistungen erklärt der Auftraggeber, eigenverantwortlich durch geeignete Maßnahmen sichergestellt zu haben, körperlich und geistig gesund zu sein.

 

2. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Ein Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Die Auftragnehmerin macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und ein bestimmter Erfolg nicht versprochen werden kann. Die Auftragnehmerin steht dem Auftraggeber als Prozessbegleiterin und als Unterstützung bei eigenen Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Auftraggeber geleistet. Der Auftraggeber sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen und sich persönlich zu verändern.

 

3. Bergcoaching

Das von der Auftragnehmerin angebotene sog. Bergcoaching (im Folgenden auch „Bergcoaching“) ist grundsätzlich nur bei körperlicher und geistiger Gesundheit und einer entsprechenden körperlichen Fitness, Bergerfahrung und Körperkontrolle möglich. Mit der Buchung eines Bergcoachings erklärt der Auftraggeber (Teilnehmer), eigenverantwortlich durch geeignete Maßnahmen sichergestellt zu haben, körperlich und geistig gesund zu sein und über die für die Bergtour notwendige Fitness, Bergerfahrung und notwendigen körperlichen Fähigkeiten, wie Trittsicherheit, Schwindelfreiheit etc. zu verfügen.

 

4. Terminvereinbarungen, Ort, Dauer, Absage

Vereinbarte Termine für Einzelcoachings sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für ein gegebenenfalls als kostenlos vereinbartes Vorgespräch. Der Auftraggeber verpflichtet sich, zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen. Bei Verspätungen steht der verbleibende Zeitraum zur Verfügung.

Bei Terminabsagen oder unentschuldigtem Nichterscheinen wird grundsätzlich die vereinbarte Vergütung in voller Höhe geschuldet. Nach rechtzeitiger Rücksprache mit der Auftragnehmerin wird diese sich um eine individuelle Lösung für den Auftraggeber bemühen.

 

III. Besondere Bestimmungen für eigene Seminare, Trainings, Workshops, Vorträge und sonstige Veranstaltungen

 

1. Anmeldung, Bestätigung, Zahlungsbedingungen

Nach vorheriger Anmeldeinformation (schriftlich, mündlich oder über die Homepage) werden Anmeldungen zu Seminaren, Trainings, Workshops, Vorträgen, freien Trauungen und sonstigen Veranstaltungen (nachfolgend auch zusammenfassend „Veranstaltungen“) schriftlich oder mündlich entgegengenommen.

Die Anmeldung zu Veranstaltungen ist grundsätzlich verbindlich. Nach Anmeldung erfolgt eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung. Mit dieser werden auch die Rechnung über die vereinbarte Vergütung und alle für die Veranstaltung notwendigen Unterlagen übersandt. Die Rechnung ist mit Anmeldebestätigung zur Zahlung t fällig. Übernachtung und Verpflegung sind nicht – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – Teil des mit der Auftragnehmerin geschlossenen Vertrages. Es gelten die Vertragsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners. Sollte eine Veranstaltung überbucht sein, erfolgt eine umgehende Benachrichtigung und ein Vermerk in der Warteliste.

 

2. Rücktritt durch die Auftragnehmerin

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn für ein eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen oder die Veranstaltung aus nicht von der Auftragnehmerin zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss. Dies ist beispielsweise bei schwerwiegenden Ereignissen, wie insbesondere höherer Gewalt, Pandemien, Epidemien oder Krankheiten, die besondere Maßnahmen wie Quarantäne und andere Eindämmungsmaßnahmen zur Folge haben, sowie bei Leistungserbringungshindernissen, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem auf Seiten der Auftragnehmerin entstanden sind der Fall. Für bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren werden Gutscheine in voller Höhe ausgestellt und Ersatztermine angeboten.  Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall sind ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens der Auftragnehmerin.

 

Widerrufsbelehrung

Für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge gilt:

  1. Widerrufsrecht

  • Ist der Auftraggeber Verbraucher, hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

  • Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

  • Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber der Auftragnehmerin mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Er kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

  • Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
     

2. Folgen des Widerrufs

  • Wenn der Auftraggeber den Vertrag widerruft, hat die Auftragnehmerin dem Auftraggeber alle Zahlungen, die sie vom Auftraggeber erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der Auftragnehmerin eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Auftragnehmerin dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, zwischen den Vertragsparteien wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

  • Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er der Auftragnehmerin einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber die Auftragnehmerin von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

 

 

[1] Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.

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